Verhaltensregeln für Lieferanten
Danobatgroup verpflichtet sich, sein Engagement zur Förderung seiner Grundwerte der Achtung der Menschenrechte, der Arbeitsbedingungen, der Umwelt und der Anti-Korruptions-Praktiken zu verstärken und ist entschlossen, diese Standards in allen seinen Geschäftsbereichen zu gewährleisten.
Dieser Verhaltenskodex definiert die grundlegenden Verpflichtungen für Lieferanten des Unternehmens gegenüber dessen Geschäftspartnern und der Umwelt. Danobatgroup behält sich das Recht vor, die Anforderungen dieses Verhaltenskodex in angemessener Weise zu ändern, und setzt voraus, dass der Lieferant diese angemessenen Änderungen akzeptiert.
Der Lieferant erklärt hiermit, dass er
Einhaltung von Rechtsvorschriften
o die Gesetze des geltenden rechtlichen Rahmens einhält.
Verhinderung von Korruption und Bestechung
o jegliche Form von Korruption oder Bestechung ablehnt und verhindert, einschließlich Zahlungen oder andere Formen von Zuwendungen an Regierungsmitarbeiter zum Zwecke der rechtswidrigen Beeinflussung von Entscheidungen.
Achtung der grundlegenden Menschenrechte seiner Mitarbeiter.
o die Chancengleichheit in der Behandlung seiner Mitarbeiter ungeachtet der Hautfarbe, Rassezugehörigkeit, Nationalität, der gesellschaftlichen Herkunft, einer Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung, des Geschlechts oder des Alters fördert;
o die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte eines jeden Einzelnen respektiert;
o es ablehnt, jemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen;
o jegliche Form einer unangemessenen Behandlung seiner Mitarbeiter, einschließlich seelischer Grausamkeit, sexueller Belästigung oder Diskriminierung, ablehnt;
o eine gerechte Vergütung sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gewährleistet;
o die gesetzlich vorgeschriebene maximale Anzahl der Arbeitsstunden einhält;
o in Übereinstimmung mit dem geltenden gesetzlichen Rahmen das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit einhält, und sich dazu verpflichtet, Mitglieder von Gewerkschaften oder Arbeitnehmervereinigungen nicht zu diskriminieren.
Verhinderung von Kinderarbeit
o keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren bzw. in den Ländern, in denen die Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer gemäß ILO-Konvention 138 gelten, unter 14 Jahren beschäftigt.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
o für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter Verantwortung trägt;
o die Risiken überprüft und die angemessensten Vorsichtsmaßnahmen ergreift, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden;
o Schulungen anbietet und dafür sorgt, dass die Mitarbeiter im Arbeitsschutz unterrichtet werden;
o ein angemessenes Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert.
Umweltschutz
o in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und internationalen Normen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz handelt.
o die Umweltbelastung so gering wie möglich hält und eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes anstrebt.
o ein angemessenes Umweltmanagementsystem implementiert.
Zulieferkette
o sich dafür einsetzen wird, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten zu fördern.
o die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Auswahl von Lieferanten und deren Behandlung einhalten wird.